Was das Gesetz von euch will
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 der KI-Verordnung. Wer KI-Systeme im Betrieb einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Sie sollen verstehen, wie ein solches System zu Ergebnissen kommt, wo seine Grenzen liegen und welche Risiken im Umgang damit entstehen. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, sobald KI im Arbeitsalltag vorkommt. Ein Copilot in Excel zählt genauso wie ein ChatGPT-Abo im Marketing.
Die Pflicht ist bewusst offen formuliert. Es gibt keinen vorgeschriebenen Lehrplan und keine Zertifizierungsstelle, die das abnimmt. Was zählt: Die Schulung passt zur Rolle der Beteiligten, und ihr könnt belegen, dass sie stattgefunden hat.